(Sarnen OW). Diverse Unfälle sowie ein Fahrzeugbrand beschäftigten die Kantonspolizei Obwalden über das Wochende.
Samstagnacht, 12.09.2026, 00:50 Uhr verursachte in Alpnachstad ein 36-jähriger Autolenker einen Selbstunfall.
Gestern Nachmittag (28.08.2026) brannte in Sarnen an der Seestrasse ein Auto.
Durch die ausgerückte Stützpunktfeuerwehr Sarnen konnte der Brand rasch gelöscht werden.
Bei einem Fahrzeugbrand auf der Brünigstrasse, Fahrtrichtung Lungern, blieben glücklicherweise alle Insassen unverletzt.
Der Fahrzeugbrand konnte durch eine Drittperson gelöscht werden.
Heute Morgen, kurz vor 2 Uhr, kam es am Bahnhofplatz in Alpnach zu einem Wohnungsbrand.
Das Feuer konnte rasch gelöscht werden. Verletzt wurde niemand. Es entstand hoher Sachschaden.
Am 29.07.2026 kam es in Melchtal (Kerns) und Stalden (Sarnen) zu Fahrzeugbränden.
Kurz nach 16:30 Uhr stellte der Postautochauffeur bei der Bushaltestelle Turrenbach einen Brand im Motorraum fest und hielt das Fahrzeug umgehend an.
Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross.
Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt.
Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.
Gestern Abend brach in Alpnachstad ein Brand in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses aus.
Die Bewohner des Mehrfamilienhauses mussten für zwei Stunden evakuiert werden. Eine Person wurde in Spitalpflege gebracht.
In einem Stall in Alpnach Dorf ist am Freitagnachmittag, 19.06.2026, ein Brand ausgebrochen.
Das Vieh konnte gerettet werden. Personen wurden nicht verletzt. An der Scheune sowie an einem Nebengebäude entstand Totalschaden.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage beurteilen die zuständigen Behörden die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden als erheblich (Stufe 3 von 5).
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu unterlassen.
Am 07.04.2026 brannte in Sachseln am Seeufer eine Pflanzenhecke.
Der Brand konnte durch eine Anwohnerin schnell gelöscht werden. Wer Angaben zur Brandursache machen kann, soll sich bei der Polizei melden.
Bei Bränden werden Treppenhäuser, Korridore und Hauseingänge zu Fluchtwegen für die Bewohner.
Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es wichtig, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. Die tragischen Ereignisse von Crans-Montana führen zu vielen Anfragen bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BFB. Sie weist daher auf die geltenden Brandschutzvorschriften hin.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen ausreichend Unterstützung erhalten.
Dazu wird er dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel beantragen. Diesen Grundsatzentscheid hat er an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im Februar 2026 prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.
Heute gedenkt die Schweiz der Opfer der Brandkatastrophe vom 1. Januar.
Die Rega ist in Gedanken bei den Opfern, deren Angehörigen und allen Betroffenen.